Wohnen im Schülercampus

Ausstattung & Einrichtungen

Der Schülercampus kann bis zu 60 SchülerInnen und Lehrlinge in Zwei- und Dreibettzimmern beherbergen. Auf Wunsch und gegen Aufpreis können nach Verfügbarkeit auch Zweibettzimmer zur Einzelbelegung angeboten werden.

Im Schülercampus befinden sich weiters ein Schülerrestaurant, ein Studier- & Lernraum und Chill-Out Areas.

Öffnungszeiten

Der Schülercampus ist während der Schulzeiten von Sonntag 18.00 Uhr bis Freitag 18.00 Uhr geöffnet. Ausgenommen sind Feiertage, gesetzliche Ferien und schulautonome freie Tage, an denen der Schülercampus geschlossen ist.

Hausordnung

Die Hausordnung des Schülercampus ist von allen SchülerInnen, Lehrlingen und deren BesucherInnen einzuhalten. Die Hausordnung wird mit der Anmeldebestätigung übermittelt, liegt in der aktuellen Fassung auch im Schülercampus auf bzw. steht hier die Hausordnung zum Download bereit.

Betreuung

  • Während den folgenden Zeiten ist mindestens ein qualifizierter Betreuer/eine qualifizierte Betreuerin im Schülercampus anwesend: von Sonntag 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr, Montag bis Donnerstag jeweils von 14.00 Uhr bis 08.00 Uhr des nächsten Tages und Freitag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten stehen für die SchülerInnen und Lehrlinge die MitarbeiterInnen des JUFA Hotels als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Kann eine SchülerIn oder ein Lehrling die Schule aufgrund Krankheit bzw. Unfall nicht besuchen und muss im Schülercampus bleiben, ist auch während des Zeitraums die Krankenbetreuung gewährleistet. Im Falle ansteckender Krankheiten sind die SchülerInnen oder Lehrlinge von den Erziehungsberechtigten abzuholen und dürfen erst wieder im Schülercampus übernachten, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr für andere SchülerInnen, Lehrlinge und MitarbeiterInnen des Betreibers besteht. Auch im Falle einer längeren, nicht ansteckenden Krankheit ersuchen wir die Erziehungsberechtigten, ihr Kind abzuholen.
  • Montags bis donnerstags findet eine tägliche Lernstunde statt, die für SchülerInnen der 9. und 10. Schulstufe verpflichtend ist. Eine Teilnahmepflicht für SchülerInnen ab der 11. Schulstufe orientiert sich am Lernerfolg des/der SchülerIn und wird vom pädagogischen Betreuer festgelegt.

Verpflegung

  • Für die SchülerInnen und Lehrlinge wird Frühstück (Montag bis Freitag) und Abendessen (Montag bis Donnerstag) im Schülerrestaurant des Schülercampus in Form eines reichhaltigen, ausgewogenen und gesunden Buffets angeboten.
    Nach Voranmeldung kann an Wochentagen ein Mittagessen im JUFA Hotel um vergünstigte € 140,- pauschal pro Monat (€ 180,- inkl. Wochenende) eingenommen werden.

Zimmer

  • Die modern ausgestatteten Wohlfühl-Zimmer verfügen über Bad/WC, Schreibtisch und Stauräume. Von den SchülerInnen und Lehrlingen selbst mitgebracht werden Leintuch, Polster- und Deckenbezug sowie Frotteewäsche.
  • Die Unterbringung der SchülerInnen und Lehrlinge erfolgt grundsätzlich in nach Geschlecht getrennten Zweibettzimmern und Dreibettzimmern. Die Zimmerzuteilung obliegt dem Betreiber. Die Unterbringung in Einzelzimmern ist bei Verfügbarkeit freier Einzelzimmer gegen Bezahlung eines Einzelzimmerzuschlages möglich.
  • WLAN wird den SchülerInnen und Lehrlingen im Schülercampus während des Zeitraums von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung gestellt.​

Freizeit

  • In den Chill-Out-Areas im Schülercampus ist Platz zum „Abhängen“ aber auch „Aktiv-sein“ (Tischtennis, Tischfußball). Im angrenzenden JUFA Hotel gibt es eine Kegelbahn und auch ein öffentliches Café/Bistro. Das Freibad der Stadt Weiz befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Kosten & Fördermöglichkeiten

Nähere Details zu den Zahlungsbedingungen und Fördermöglichkeiten finden Sie in den Vertragsbedingungen für SchülerInnen und Vertragsbedingungen für Lehrlinge.

Ab EUR 560,- pro Monat/Person* im Zwei- oder Dreibettzimmer (EUR 780,- im Einzelzimmer).

*inkl. Frühstück/Abendessen und pädagogische Betreuung, mögliche Förderung ab EUR 120,-/pro Monat/Person.

Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung im Schülercampus wird ein Pauschalbetrag in der Höhe von EUR 5.600,00 inkl. USt im Zwei- oder Dreibettzimmer bzw. EUR 7.800,00 inkl. USt im Einzelzimmer pro Schuljahr und Person verrechnet. Der Pauschalbetrag ist in 10 Monatsraten zur Zahlung fällig.

a) Kostenzuschuss der Stadt Weiz zu den Unterbringungs- und Verpflegungskosten

SchülerInnen höherer Schulen und Lehrlingen in Weiz, die während ihres Aufenthaltes im Schülercampus ihren Hauptwohnsitz in Weiz anmelden, gewährt die Stadt Weiz auf Antrag einen Kostenzuschuss zu den Übernachtungs- und Verpflegungskosten in der Höhe von monatlich EUR 120,00 inklusive Umsatzsteuer für die 10 Schulmonate bzw. 10 Lehrmonate (1 Lehrjahr abzüglich 2 Monate Berufsschule). Damit reduzieren sich die jährlichen Pauschalkosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung im Schülercampus um EUR 1.200,00 inkl. Ust im Ein-, Zwei- und Dreibettzimmer.

b)Ansuchen für eine Schulbeihilfe (ab der 10. Schulstufe) und Heimbeihilfe und Fahrtkosten (ab der 9. Schulstufe)
Die  Möglichkeit einer Vorberechnung finden Sie unter:  http://www.schulbeihilfenrechner.at/schulbeihilfen.htm

Kaution

Zu Beginn des Vertragsverhältnisses wird eine Kaution in der Höhe von EUR 120,00 pro SchülerIn eingehoben. Diese werden zur Deckung von etwaigen anfallenden Kosten verwendet: z.B. Schlüsselverlust, verursachte Beschädigungen, Rezeptgebühren etc. Der nicht verbrauchte Teil der Kaution wird am Ende des Schuljahres wieder refundiert.

buendel

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Da die Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Ansuchen vergeben werden, wird empfohlen, die Ansuchen möglichst frühzeitig zu stellen.