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Fragen & Antworten

Wie kann ich den Schüler- und Lehrlingscampus öffentlich erreichen?

Die Schulstadt Weiz ist sehr gut öffentlich angebunden. Die nächste Bushaltestelle (Bundesschulzentrum) und der nächste Bahnhof (Bahnhof Weiz Nord) sind vom Schüler- und Lehrlingscampus zu Fuß gut erreichbar. Nähere Details zu Bus- und Zugverbindungen erhalten Sie über die Fahrplanauskunft hier.

Was tun, wenn ich noch nicht genau weiß, ob ich an meiner Wunsch-Schule aufgenommen werde? Soll ich mich trotzdem anmelden?

Wird der Schüler/die Schülerin in keiner Schule in Weiz aufgenommen, ist dies vom/von der Erziehungsberechtigten unverzüglich dem Schüler- und Lehrlingscampusleiter schriftlich mitzuteilen und führt automatisch zur Vertragsbeendigung. Im Falle einer verspäteten Information endet eine allfällige bereits entstandene Zahlungsverpflichtung erst mit dem Letzten des Monats, in dem die Information beim Schüler- und Lehrlingscampusleiter einlangt.

Was passiert, wenn ich krank bin?

Kann ein/e Schüler/in die Schule aufgrund Krankheit bzw. Unfall nicht besuchen und muss im Schüler- und Lehrlingscampus bleiben, ist auch während des Zeitraums die Krankenbetreuung gewährleistet.

Im Falle ansteckender Krankheiten sind die Schüler/Schülerinnen von den Erziehungsberechtigten abzuholen und dürfen erst wieder im Schüler- und Lehrlingscampus übernachten, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr für andere Schüler/Schülerinnen und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Betreibers besteht. Auch im Falle einer längeren, nicht ansteckenden Krankheit ersuchen wir die Erziehungsberechtigten, ihr Kind abzuholen.

Was, wenn ich ein Pflichtpraktikum absolvieren muss und in dieser Zeit mein Zimmer im Schüler- und Lehrlingscampus nicht benötige?

Nächtigt der Schüler/die Schülerin während der Absolvierung eines im Rahmen des Schulbesuches zu absolvierenden Pflichtpraktikums nicht im Schüler- und Lehrlingscampus, kann der/die Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Rückerstattung eines Teiles der monatlichen Rate für Unterbringung und Verpflegung für diesen Zeitraum stellen. Der Antrag muss zeitgleich mit dem Ansuchen um Aufnahme im Schüler- und Lehrlingscampus und unter Angabe einer Kontoverbindung, auf die der Rückerstattungsbetrag überwiesen werden soll, an schuelercampus@jufahotels.com gesendet werden. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. Wurde ein Antrag auf Rückerstattung gestellt, besteht für den Zeitraum des Pflichtpraktikums kein Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung im Schüler- und Lehrlingscampus, das dem Schüler/der Schülerin zugeteilte Zimmer ist spätestens am Tag vor Beginn des Praktikums zu räumen. Für die Berechnung des Rückerstattungsbetrages wird für die Monate, in denen das Pflichtpraktikum absolviert wird und der Schüler/die Schülerin nicht im Schüler- und Lehrlingscampus nächtigt, eine fiktive reduzierte monatliche Rate in der Höhe von EUR 330,– inkl. USt bei Unterbringung im Zwei- oder Dreibettzimmer bzw. EUR 570,– inkl. USt bei Unterbringung im Einzelzimmer angenommen. Die Differenz zwischen der normalen Rate (EUR 480,– inkl. USt bei Unterbringung im Zwei- oder Dreibettzimmer bzw. EUR 720,– inkl. USt bei Unterbringung im Einzelzimmer) und der fiktiven reduzierten Rate (EUR 330,– inkl. USt bei Unterbringung im Zwei- oder Dreibettzimmer bzw. EUR 570,– inkl. USt bei Unterbringung im Einzelzimmer) wird vom Betreiber bis spätestens Ende Juni des jeweiligen Schuljahres auf das im Antrag angeführte Konto überwiesen.

Welche Regelung gilt, wenn ich außerhalb der Öffnungszeiten im Schüler- und Lehrlingscampus bleiben möchte?

Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Anwesenheit im Schüler- und Lehrlingscampus nur bei Vorliegen nachstehender Bedingungen möglich:

  • die SchülerInnen und Lehrlinge sind mindestens 16 Jahre alt;
  • der/die Erziehungsberechtigte(n) haben ihre schriftliche Zustimmung zur Anwesenheit ihres Kindes im Schüler- und Lehrlingscampus erteilt und die vom Betreiber zur Verfügung gestellte Zustimmungs- und Haftungserklärung unterzeichnet;
  • der Schüler- und Lehrlingscampusleiter/die Schüler- und Lehrlingscampusleiterin erteilt seine/ihre Zustimmung. Der Leiter/die Leiterin ist berechtigt, die Zustimmung ohne Angabe von Gründen zu versagen. Ein Rechtsanspruch auf Aufenthalt im Schüler- und Lehrlingscampus außerhalb der Öffnungszeiten besteht nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb der Öffnungszeiten des Schüler- und Lehrlingscampus kein Mitarbeiter/keine Mitarbeiterin des Betreibers im Schüler- und Lehrlingscampus anwesend ist. Die Aufsichtspflicht über den Schüler/die Schülerin bzw. den Lehrling verbleibt bis zur Wiederöffnung des Schüler- und Lehrlingscampus bei dem/der Erziehungsberechtigten.

Weiters wird außerhalb der Öffnungszeiten keine Verpflegung im Schüler- und Lehrlingscampus angeboten. Die Schüler können jedoch im angrenzenden JUFA Hotel Verpflegung kostenpflichtig konsumieren.

Was tun, wenn eine Hauptwohnsitzmeldung in Weiz aus sozialen Gründen nicht möglich ist und damit keine Förderung der Stadt erfolgen kann?

Sollte die Beantragung des Kostenzuschusses bei der Stadtgemeinde Weiz nicht möglich sein (z.B. weil eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Weiz aus sozialen Gründen nicht möglich ist), besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Unterstützung für die Bezahlung der Unterbringungskosten im Schüler- und Lehrlingscampus bei der Gemeinnützigen Privatstiftung der Jugend & Familiengästehäuser, Idlhofgasse 74, 8020 Graz, zu stellen. Hierzu ist ein formloser Antrag erforderlich. Ein Anspruch auf Gewährung einer Unterstützung besteht nicht. Nähere Details dazu finden Sie in den Vertragsbedingungen.

Darf ich mein Haustier mitbringen?

Das Halten oder Mitbringen von Tieren in den Schüler- und Lehrlingscampus ist verboten. Ausgenommen sind Assistenztiere nach Rücksprache mit dem Leiter/der Leiterin des Schüler- und Lehrlingscampus.

Darf ich Elektrogeräte (z.B. Wasserkocher, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Fernseher etc.) mitbringen und anschließen?

Das Mitbringen und Anschließen eigener Elektrogeräte wie beispielsweise Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Kühlschränke und Fernseher ist unzulässig. Bei Zweifeln, welche Geräte mitgebracht und angeschlossen werden dürfen und welche nicht, ist mit den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Rücksprache zu halten.

Darf ich Besucher in den Schüler- und Lehrlingscampus mitnehmen?

Besucher/Besucherinnen sind bei den Mitarbeitern/Mitarbeitern anzumelden. Die Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen sind zu informieren, wenn der Besucher/die Besucherin den Schüler- und Lehrlingscampus betritt und wenn er/sie ihn wieder verlässt. Besucher/Besucherinnen dürfen sich ausschließlich in den öffentlichen Bereichen des Schüler- und Lehrlingscampus aufhalten. Zu den Zimmern der Schüler/Schülerinnen haben die Besucher/Besucherinnen keinen Zutritt. Die Besuchszeit beginnt um 17.00 Uhr und endet um 19.00 Uhr. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind berechtigt, Personen den Besuch zu untersagen, wenn dies zum Wohl der Schüler/Schülerinnen oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.

Sind Parkplätze für mein Auto vorhanden?

Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Schüler- und Lehrlingscampus absolutes Parkverbot besteht. Die Parkplätze des angrenzenden JUFA Hotels sind den Gästen des JUFA Hotels vorbehalten und dürfen nicht von Schülern/Schülerinnen und Besuchern/Besucherinnen genutzt werden. Informationen zu öffentlichen Parkplätzen der Stadt Weiz können bei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen erfragt werden.

Haben Sie noch Fragen?

Hast Du Fragen rund um den Schüler- und Lehrlingscampus Weiz? Wir freuen uns über Deine Nachricht. Nutze einfach das Kontaktformular und wir melden uns umgehend bei Dir! Oder schreibe eine E-Mail an schuelercampus@jufahotels.com.

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Da die Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Ansuchen vergeben werden, wird empfohlen, die Ansuchen möglichst frühzeitig zu stellen.