Skip to content

Aufnahme & anmeldung

Die Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen für die Aufnahme in den Schüler- und Lehrlingscampus Weiz für ein Schuljahr müssen gegeben sein:

Ausnahmen von dieser Regelung können vom Betreiber individuell erteilt werden.

Die Aufnahme gilt für die Dauer eines Schuljahres. Soll ein Schüler/eine Schülerin/ein Lehrling auch im darauffolgenden Schuljahr den Schüler- und Lehrlingscampus besuchen, ist hierfür eine neue Anmeldung vorzunehmen. Grundsätzlich werden Plätze für den Schüler- und Lehrlingscampus in der Reihenfolge des Einlangens der vollständigen Unterlagen vergeben.

Für SchülerInnen und Lehrlinge, die bisher nicht im Schüler- und Lehrlingscampus genächtigt haben, können Anmeldungen für den Schüler- und Lehrlingscampus ab 15. Jänner des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Für SchülerInnen und Lehrlinge, die im vorangegangenen Schuljahr bereits den Schüler- und Lehrlingscampus besuchen, besteht die Möglichkeit, bereits vor diesem Zeitraum einen Platz für das nächste Schuljahr fix zu buchen. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an den Leiter/die Leiterin des Schüler- und Lehrlingscampus.

Anmeldung

Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Ansuchen ist zusammen mit einem Lebenslauf des Schülers/der Schülerin/des Lehrlings per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse zu senden: schuelercampus@jufahotels.com

Details zum Aufnahmeverfahren finden Sie in den Vertragsbedingungen für SchülerInnen und  Lehrlinge. Da die Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Ansuchen vergeben werden, wird empfohlen, die Ansuchen möglichst frühzeitig zu stellen.

Sofern zum Zeitpunkt des Einlangens Ihres vollständig ausgefüllten, ordnungsgemäß unterzeichneten Ansuchens noch Plätze im Schülercampus frei sind, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Sollte kein Platz mehr frei sein, erhalten Sie eine schriftliche Absage.

Jetzt Anmelden

Da die Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Ansuchen vergeben werden, wird empfohlen, die Ansuchen möglichst frühzeitig zu stellen.