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Wohnen im Schülercampus

Ausstattung & Einrichtungen

Der Schüler- und Lehrlingscampus kann bis zu 60 SchülerInnen und Lehrlinge in Zwei- und Dreibettzimmern beherbergen. Auf Wunsch und gegen Aufpreis können nach Verfügbarkeit auch Zweibettzimmer zur Einzelbelegung angeboten werden.

Im Schüler- und Lehrlingscampus befinden sich weiters ein Restaurant, ein Studier- & Lernraum und ein Fitnessraum mit Chill-out-Zone.

Öffnungszeiten

Der Schüler- und Lehrlingscampus ist während der Schulzeiten von Sonntag 18.00 Uhr bis Freitag 18.00 Uhr geöffnet. Ausgenommen sind Feiertage, gesetzliche Ferien und schulautonome freie Tage, an denen der Schüler- und Lehrlingscampus geschlossen ist.

Hausordnung

Die Hausordnung des Schüler- und Lehrlingscampus ist von allen SchülerInnen, Lehrlingen und deren BesucherInnen einzuhalten. Die Hausordnung wird mit der Anmeldebestätigung übermittelt, liegt in der aktuellen Fassung auch im Campus auf bzw. steht hier die Hausordnung zum Download bereit.

Betreuung

Verpflegung

Zimmer

Freizeit

Kosten & Fördermöglichkeiten

Nähere Details zu den Zahlungsbedingungen und Fördermöglichkeiten finden Sie in den Vertragsbedingungen für SchülerInnen und Vertragsbedingungen für Lehrlinge.

Ab EUR 625,- pro Monat/Person* im Zwei- oder Dreibettzimmer (EUR 845,- im Einzelzimmer).

*inkl. Frühstück/Abendessen und pädagogische Betreuung

Für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung im Schülercampus wird ein Pauschalbetrag in der Höhe von EUR 6.250,00 inkl. USt im Zwei- oder Dreibettzimmer bzw. EUR 8.450,00 inkl. USt im Einzelzimmer pro Schuljahr und Person verrechnet. Der Pauschalbetrag ist in 10 Monatsraten zur Zahlung fällig.

a) Kostenzuschuss der Stadt Weiz zu den Unterbringungs- und Verpflegungskosten

SchülerInnen höherer Schulen und Lehrlingen in Weiz, die während ihres Aufenthaltes im Schülercampus ihren Hauptwohnsitz in Weiz anmelden, gewährt die Stadt Weiz auf Antrag einen Kostenzuschuss zu den Übernachtungs- und Verpflegungskosten in der Höhe von monatlich EUR 185,00 inklusive Umsatzsteuer für die 10 Schulmonate bzw. 10 Lehrmonate (1 Lehrjahr abzüglich 2 Monate Berufsschule). 

b)Ansuchen für eine Schulbeihilfe (ab der 10. Schulstufe) und Heimbeihilfe und Fahrtkosten (ab der 9. Schulstufe)
Die  Möglichkeit einer Vorberechnung finden Sie unter: https://www.schulbeihilfenrechner.at/

Kaution

Zu Beginn des Vertragsverhältnisses wird eine Kaution in der Höhe von EUR 250,00 pro SchülerIn eingehoben. Diese werden zur Deckung von etwaigen anfallenden Kosten verwendet: z.B. Schlüsselverlust, verursachte Beschädigungen, Rezeptgebühren etc. Der nicht verbrauchte Teil der Kaution wird am Ende des Schuljahres wieder refundiert.

buendel

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Da die Plätze in der Reihenfolge des Einlangens der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Ansuchen vergeben werden, wird empfohlen, die Ansuchen möglichst frühzeitig zu stellen.